Schneeketten – auf den Ernstfall vorbereitet

In Deutschland gibt es keine allgemeine Schneekettenpflicht. Jedoch gibt das Verkehrsschild Nr. 268 (rundes, blaues Schild mit kettenbestückten Reifen) vor, wann mit Schneeketten gefahren werden muss.
Verschiedene Arten von Schneeketten

Man unterscheidet zwischen vollwertigen Schneeketten und Anfahrtshilfen. Die Anfahrtshilfen kommen nur kurzzeitig zum Einsatz um z.B. einen verschneiten Parkplatz zu verlassen oder steile Straßenabschnitte zu befahren. Sie gelten vor dem Gesetz nicht als Schneeketten. Hierfür bedarf es immer eines vollwertigen Kettensystems. Bei diesem unterscheidet man zwischen Antriebs- und Spurketten:

  • Die Kettenstücke der Spurkette verlaufen entlang der Laufrichtung des Reifens und werden auf der Lenkachse montiert. Durch die entstehende Längsführung wird ein seitliches Wegrutschen des Fahrzeugs verhindert.
  • Die Antriebsketten werden auf den Rädern der Antriebsachse angebracht. Die tragenden Kettenglieder verlaufen quer zur Lauffläche und unterbinden so ein Durchdrehen der Reifen.

Heutzutage sind die meisten Schneeketten eine Kombination aus beiden Systemen. D.h., dass die Kettensegmente kreuz und quer über die Lauffläche angeordnet sind und so die positiven Eigenschaften beider Systeme verbinden. Die Fahrhilfen werden in verschiedenen Materialausführungen angeboten. Sie bestehen aus gehärtetem Stahl, Plastik oder Textilien, wobei die Stahlketten meist nicht so schnell verschleißen.

Kauf und Gebrauch von Schneeketten

Wer sich einen Satz Schneeketten kaufen möchte, findet in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs Angaben zu den passenden Schneeketten. Trotz beiliegender Montageanleitung ist es ratsam die Ketten probeweise einmal anzulegen um im Ernstfall vorbereitet zu sein. Prinzipiell sind die Schneeketten auf der Antriebsachse zu montieren. Bei allradgetriebenen Fahrzeugen gibt es keine feste Regelung.
Wichtig ist, dass die Reifen nicht zu eng oder zu locker sitzen: bei zu eng angelegten Ketten riskiert man Beschädigungen am Reifen. Bei zu lockeren Ketten kann der Radkasten in Mitleidenschaft gezogen werden. Sinnvoll ist es nach einer kurzen Fahrstrecke (ca. 50 bis 100 Meter) den Sitz der Ketten zu kontrollieren und ggf. nachzujustieren. Sobald die Fahrbahn wieder frei von Schnee und Eis ist sollten die Ketten wieder abgenommen werden. Um einem vorzeitigen Verschleiß entgegen zu wirken werden die Ketten mit Wasser gereinigt und abgetrocknet. Außerdem schützt das Einölen der Ketten vor Rost.

In Deutschland zeigt das runde, blaue Schild mit einem weißen Reifen und aufgezogenen Schneeketten an, wenn mit Schneeketten gefahren werden muss. Offiziell ist es das Verkehrsschild Nr. 268.
Geschwindigkeitsbegrenzung und elektronische Fahrhilfen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Arten von Schneeketten beträgt gemäß § 3 Abs. 4 StVO lediglich 50km/h. Das Tempolimit dient nicht nur dem Schutz der Fahrbahn, sondern vor allem der Fahrsicherheit. Das Fahrverhalten sowie der Bremsweg verändert sich beim Fahren mit Schneeketten nämlich.
Die sonst hilfreichen elektronischen Fahrhilfen eignen sich in Kombination mit Schneeketten nur bedingt. Besonders das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) sollte beim Befahren dick verschneiter Straßen kurzzeitig ausgeschaltet werden. Das ESP verhindert sonst, dass sich der kettenbestückte Reifen in den Schnee eingräbt und durch den so entstehenden Grip sich das Fahrzeug vorwärts bewegen kann.

Text: Theresa Knöferl

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